Der Kirchenvorstand (KV) ist das Verwaltungsorgan einer Kirchengemeinde. Kirchengemeinden sind im rechtlichen Sinne Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie sind damit selbständige juristische Personen mit eigenen Rechten und Pflichten. Der Kirchenvorstand vertritt als juristische Person die Kirchengemeinde und ist als solcher entscheidungsberechtigt. Der KV verwaltet das Vermögen der Gemeinde und vertritt die Interessen der Gemeinde gegenüber den Behörden, der Stadtverwaltung und dem Erzbistum. Seine Aufgaben sind vielfältig und für die Entwicklung der Gemeinde bedeutsam. Der Kirchenvorstand trägt die Verantwortung für das Personal, die Finanzen, die Einrichtungen wie Kindertagesstätten und Altenheime sowie die Verwaltung der Liegenschaften und Immobilien der Kirchengemeinde. Der Kirchenvorstand nimmt die Arbeitgeberfunktionen gegenüber den Mitarbeitern der Gemeinde und der Einrichtungen wahr. Als Mitglied hat man viele Entscheidungskompetenzen, einen großen Einblick in die Gemeinde und ist in der Lage, das Gemeindeleben mitzuverantworten.